| Lebensversicherer stehen zu ihren Verpflichtungen gegenüber den Hinterbliebenen gefallener Soldaten |
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| News - Branchennews |
| Freitag, den 10. Juli 2009 um 09:38 Uhr |
Lebensversicherer stehen zu ihren Verpflichtungen gegenüber den Hinterbliebenen gefallener SoldatenDer Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft dementiert die heute in den Medien aufgekommenen Berichte, wonach Lebensversicherer bisher in 21 Fällen die Auszahlung der Leistungen an die Hinterbliebenen gefallener Soldaten verweigert hätten. Fakt ist vielmehr, dass kein Lebensversicherer mit Verweis auf die Kriegsauschluss-Klausel seine Leistung an die Hinterbliebenen verweigert hat.
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