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Lebensversicherer stehen zu ihren Verpflichtungen gegenüber den Hinterbliebenen gefallener Soldaten Drucken E-Mail
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News - Branchennews
Freitag, den 10. Juli 2009 um 09:38 Uhr

Lebensversicherer stehen zu ihren Verpflichtungen gegenüber den Hinterbliebenen gefallener Soldaten

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft dementiert die heute in den Medien aufgekommenen Berichte, wonach Lebensversicherer bisher in 21 Fällen die Auszahlung der Leistungen an die Hinterbliebenen gefallener Soldaten verweigert hätten. Fakt ist vielmehr, dass kein Lebensversicherer mit Verweis auf die Kriegsauschluss-Klausel seine Leistung an die Hinterbliebenen verweigert hat.


Für die private Unfallversicherung gilt, dass nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 2008 grundsätzlich kein Versicherungsschutz bei Unfällen, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurden, besteht. Darauf weist auch das Bundesverteidigungsministerium seine vor einem Auslandseinsatz stehenden Soldaten in einem Merkblatt ausdrücklich hin. Die im Ausland eingesetzten Bundeswehrangehörigen sind über das Soldaten-Versorgungsgesetz umfassend auch für den Fall eines Unfalls abgesichert.

 

 
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