| Übermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer an die Deutsche Rentenversicherung |
|
|
| News - Branchennews |
| Dienstag, den 16. Juni 2009 um 07:18 Uhr |
Übermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer an die Deutsche RentenversicherungBerlin (ots) - Die gesetzliche Rentenversicherung ist - ebenso wie alle anderen Institutionen in Deutschland, die Rentenzahlungen leisten (z. B. Banken und Versicherungen) - gesetzlich verpflichtet, im Rahmen einer sog. Rentenbezugsmitteilung der Finanzverwaltung Mitteilung über geleistete Rentenzahlungen zu machen. Damit die übermittelten Daten den zuständigen Stellen in der Finanzverwaltung zugeordnet werden können, besteht für die Deutsche Rentenversicherung die gesetzliche Verpflichtung, zusammen mit der Mitteilung über die Rentenzahlungen auch die sog. steuerliche Identifikationsnummer anzugeben. Diese neu eingeführte Nummer wurde ab August letzten Jahres jedem Bürger in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.
|



