| Karlsruhe bestätigt das duale Gesundheitssystem |
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| News - Branchennews |
| Donnerstag, den 11. Juni 2009 um 08:07 Uhr |
Karlsruhe bestätigt das duale GesundheitssystemZum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gesundheitsreform erklärt der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV), Reinhold Schulte: „Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber Grenzen aufgezeigt. Es bestätigt die private Krankheitskostenvollversicherung als grundrechtlich abgesicherten Teil des dualen Gesundheitssystems. Das Gericht hat zwar die Verfassungsbeschwerden der PKV zurückgewiesen, da es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine unzumutbaren Das Gericht hat ausdrücklich das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung und damit das Existenzrecht der privaten Krankenversicherung bestätigt. Das ist eine klare verfassungsrechtliche Absage an eine Bürgerversicherung. Die private Krankenversicherung ist trotz der Gesundheitsreform weiterhin eine wachsende Branche mit Zukunft. Es wollen sich viel mehr Menschen privat krankenversichern, als die Politik erlaubt. Wir kämpfen deshalb weiter politisch für mehr Wahlfreiheit für alle Versicherten.“ Terminhinweis: Zur Zukunft der privaten Krankenversicherung und den Folgen des Karlsruher Urteils wird der Vorsitzende des PKVVerbandes, Reinhold Schulte, bei einer Pressekonferenz am Freitag, 12. Juni 2009, um 10.30 Uhr in Berlin, Haus der Bundespressekonferenz, Stellung nehmen.
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