| Rechtsschutzversicherung hilft bei Unfall im Ausland |
|
|
| News - Branchennews |
| Donnerstag, den 28. Mai 2009 um 07:42 Uhr |
Rechtsschutzversicherung hilft bei Unfall im AuslandRecht ist nicht gleich RechtFerienzeit: die Blechlawine rollt. Ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist ein Unfall passiert. Auch wenn einen selber keine Schuld trifft, eine Reparatur bringt immer Unannehmlichkeiten mit sich, besonders wenn der Unfallort im Ausland liegt. Zwar ist die Schadenregulierung seit einigen Jahren EU-weit einfacher geworden: Ansprüche können in Deutschland geltend gemacht werden und jeder im EU-Raum ansässige Versicherer muss einen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland benennen können. Doch nach wie vor gilt das Recht des Schadenortes und das weicht in vielen Fällen vom deutschen erheblich ab.
Was man im Ernstfall wissen sollte: Kaum ein ausländischer Unfallgegner kennt den deutschen Regulierungsbeauftragten seiner Versicherung. Meist muss sich der Geschädigte selber darum kümmern. Die HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung rät, sich an den Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0180 25026) zu wenden und dort den Ansprechpartner zu erfragen. - Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann die Nummer vor Reiseantritt im Handy speichern. |



