| Absicherung in der Rentenversicherung bei Arbeitslosigkeit |
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| News - Branchennews |
| Montag, den 25. Mai 2009 um 09:15 Uhr |
Absicherung in der Rentenversicherung bei ArbeitslosigkeitBerlin (ots) - Auch während der Zeit einer Arbeitslosigkeit werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.
Für die Empfänger von Arbeitslosengeld I zahlt die Bundesagentur für Arbeit 80 Prozent der bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge. Diese Beiträge werden dem Rentenkonto des Versicherten gutgeschrieben. Für ein Jahr Arbeitslosigkeit erwirbt der Durchschnittsverdiener (2009: 30.879 Euro Jahresverdienst) derzeit einen monatlichen Rentenanspruch von rund 21,25 Euro in den alten Bundesländern und 18,67 Euro in den neuen Bundesländern. Bei vollem Verdienst wären es zum Vergleich 26,56 Euro in den alten Bundesländern und 23,34 Euro in den neuen Bundesländern. Arbeitslosengeld I kann für höchstens 24 Monate gezahlt werden. |



