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Was ändert sich ab 1. April für Lebensversicherungen? Drucken E-Mail
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News - Branchennews
Donnerstag, den 02. April 2009 um 07:57 Uhr

Lebensversicherungen: Was ändert sich ab 1. April?

Nur Policen mit ausreichendem Todesfallschutz sind steuerlich begünstigt


Bei Kapitallebensversicherungen, die ab dem 1. April 2009 abgeschlossen werden, gelten für den Todesfallschutz neue gesetzliche Voraussetzungen. Bei Policen mit laufender Beitragszahlung muss er von Anfang an mindestens 50 Prozent der bis zum Vertragsende insgesamt zu zahlenden Beiträge betragen. Es reicht aber auch aus, wenn als Todesfallleistung neben dem im Vertrag angesammelten Vermögen zusätzlich mindestens 10 Prozent des Deckungskapitals oder der bis zum Todeszeitpunkt eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen gezahlt werden.


Werden diese Bedingungen im Versicherungsvertrag berücksichtigt, gelten weiterhin die bisherigen steuerlichen Regeln für Lebensversicherungen: Wenn die Police mindestens 12 Jahre gehalten und frühestens nach Vollenden des 60. Lebensjahres an den Versicherten ausgezahlt wird, muss nur die Hälfte der Erträge mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Abgeltungssteuer fällt nicht an. Die Änderungen gelten nur für neue Verträge, die nach dem 1. April 2009 abgeschlossen werden. Für bestehende Policen ändert sich nichts. Bereits heute ist der überwiegende Teil der Lebensversicherungen mit einem entsprechenden Mindest-Todesfallschutz ausgestattet. Das teilt das Informationszentrum der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar mit. 

Eine Kapitallebensversicherung dient in erster Linie der finanziellen Absicherung von Angehörigen und dem Aufbau einer sehr sicheren Altersvorsorge. Wer die Absicherung Hinterbliebener nicht benötigt, sollte eher eine private Rentenversicherung abschließen. Hier wird die spätere Rentenauszahlung nur mit dem vergleichsweise niedrigen Ertragsanteil besteuert, der mit zunehmendem Alter sinkt. Wer z. B. mit 65 Jahren die erste Zahlung aus seiner privaten Rentenversicherung erhält, braucht davon dauerhaft nur 18 Prozent mit seinem individuellen Steuersatz zu versteuern. 

Weitere, individuelle Verbraucherfragen zu diesem Thema beantworten die Berater des Informationszentrums telefonisch. Sie sind unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 33 99 399 zu erreichen.

 
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